Zehentkeller


Ab dem 17. Jahrhundert (erste Aufzeichnungen) bis zur Bauernbefreiung 1848 hatten die Bauern in Schöngrabern ihren Zehent an die Herrschaft Guntersdorf zu leisten. In diesem Herrschaftskeller erfolgte die Abgabe an die Zehentner (Beamten) der Herrschaft.

Unter Zehent ist eine jährliche Abgabe in der Höhe von zehn Prozent des aus einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück gewonnenen Produkts zu verstehen.


Zusätzlich zum jährlichen Zehent, welche die Untertanen erbringen mussten, musste das Gut (das der Herrschaft gehörte) durch Robot kostenlos bewirtschaftet werden. Der Markt Schöngrabern hatte im Jahre 1688 101 bestiftete Grundholde, die zur Herrschaft Guntersdorf gehörten und 6 zum Pfarrhof. Erst unter Maria Theresia kam es zu Erleichterungen für die Bauern. Der Frondienst wurde in Geld abgelöst, die Robottage wurden verkürzt und die Besteuerung gerechter. Vor allem bei Missernten erhielten sie Unterstützung.

1803 hatten sich die Untertanen von der Robot freigekauft, ab dann war nur mehr der Zehent abzuliefern.

Im Zuge der Ablöse der grundherrschaftlichen Rechte und der Aufhebung der Untertanenverhältnisse 1848-1850 (Grundherrschaft) wurde auch der Zehent abgeschafft.

Am 11.5.1848 schließen die Bauern von Schöngrabern einen Vertrag mit dem Baron, in dem vereinbart wird, den Zehent für dieses Jahr in Geld und nicht mehr in Natura abzuliefern. Ab nun hatte der Bauer anstatt seiner Abgabe an die Herrschaft an den Staat eine Steuer zu zahlen.


Quelle:
Franz Wolf – Im Wandel der Zeiten