An dieser Stelle stand ein bereits 1723 urkundlich erwähntes Armenhaus, das 1912 abgetragen wurde. Eine geregelte Armenversorgung leitete erst Kaiser Josef II. im Jahr 1783 ein. Wer 10 Jahre im Ort ansässig war, hatte Anspruch auf Unterstützung. Hauptverantwortlich für die Einhaltung der Verordnung war der jeweilige Pfarrer des Ortes.
Die Armenversorgung funktionierte folgendermaßen: Schon am Vortag trugen die Bedürftigen ihren Löffel in jenes Haus, in dem sie am nächsten Tag ihr Essen bekommen sollten. Alle 106 bestifteten Häuser waren verpflichtet, die Armen zu versorgen. Bei einem Bauern waren die Bedürftigen drei Tage zu Gast, bei einem Hauer einen Tag. Da der Pfarrer meistens zur Errichtung der Testamente als Rechtskundiger beigezogen wurde, trachtete er danach, für die Armenkasse ein Scherflein zu bekommen. Diese Form der Armenversorgung blieb bis zum Jahr 1870 wirksam.
Quellen:
Franz Wolf – Im Wandel der Zeiten
Franz Seher – Ortsgeschichte 1949