Marktrecht


Bereits 1396 fand in Hollabrunn der erste Markt statt. Laut Hofkammerdekret betreff Gföhl heißt es „Schöngrabern erhält den Markt St. Pauli“. Ein Marktprivileg von damals ist nicht nachweisbar, muss aber vorhanden gewesen sein. Seit dem Jahr 1535 besitzt Schöngrabern offiziell das Marktrecht. Damit erhielt der Ort das Recht, Märkte abzuhalten und die Bewohner durften sich Bürger nennen. Es wurden zwei Jahrmärkte, sowie der Wochenmarkt abgehalten. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts verloren diese aber an Bedeutung gegenüber derer in den größeren Orten wie Hollabrunn, Retz oder Pulkau.

Aufgrund des Marktrechtes hatte Schöngrabern auch das Recht ein Marktwappen zu führen. Es schien im Jahr 1677 zum ersten Mal auf und zeigt einen Erdhügel auf dem sich zwei kämpfende Hähne gegenüberstehen. Es wurde bis 1967 als Siegel der Gemeinde verwendet.

Da dieses Wappen aber angeblich nie als Marktwappen bei der Niederösterreichischen Landesverwaltung aufschien, wurde ein neues Wappen mit Bezug auf die romanische Kirche gestaltet. Kurz später wurde aber auch das erste Marktwappen bestätigt, und so hat Schöngrabern heute zwei Marktwappen.

Foto des Marktplatzes von Schöngrabern im Jahr 1932
Schöngraberner Marktplatz im Jahr 1932

Nach mündlicher Überlieferung sollen auf den Märkten in Schöngrabern die Sattler, Schuster und Gerber ihre Waren auf der Oberen Summenzeile vor den Häusern Nr. 80 bis 97 feilgeboten haben. Getreide, Linsen, Hirse und andere landwirtschaftliche Produkte sollen am Marktplatz gehandelt worden sein. Schneider, Weber und Tuchscherer boten ihre Waren am Kirchenplatz an. Die Binder hatten ihre Fässer und Bottiche am Beginn der Unteren Winterzeile aufgestellt. Wachszieher, Lebzelter und Hafner hatten ihre Stände im Lebzeltergaßl. Die Pferde wurden auf dem heute noch so benannten Roßmarkt gehandelt. Bärentreiber, Gaukler und Zigeuner zeigten ihre Künste im ganzen Marktbereich.


Quelle:
Franz Wolf – Im Wandel der Zeiten
Franz Seher – Ortsgeschichte 1949