Badehaus


1585 wurde der erste Bader in Schöngrabern im „Urbar“ (Besitzerverzeichnis) erwähnt und bis 1808 stand der Bevölkerung dieses Haus als Badehaus zu Verfügung.

Kaiser Josef II. hat die öffentlichen Badeanstalten verboten und so wurde 1808 das Badehaus ein Arzthaus in dem mehrere Wundärzte arbeiteten.

1888 wurde die Wundarztstelle nicht mehr besetzt, nur mehr akademisch ausgebildete Ärzte durften eine Praxis führen – das Haus wurde zum Privathaus.


Bader und Wundarzt

„Bader“ war die Berufsbezeichnung für den Betreiber einer Badestube. In Niederösterreich sind sie ab dem späten 13. Jahrhundert nachweisbar. Die Bader betrieben neben dem eigentlichen Badegeschäft („Schrubben und Zwagen“) die sogenannte niedere Chirurgie. Sie rasierten und schnitten die Haare, scherten den Bart, schröpften, ließen zur Ader, setzten Blutegel, rissen Zähne und halfen Kranken nach den Gepflogenheiten überlieferter Volksheilkunde. Früher blieben die Badstuben im Eigentum der geistigen oder weltlichen Grundherren, und die Bader mussten Pacht zahlen. Später wurden die Bader gegen Zahlung eines Kaufpreises mit der Badstube belehnt, waren damit Eigentümer und hatten die üblichen Abgaben des Belehnten zu leisten. Allmählich legten sich über die Badstuben die bekannten Gewerbestrukturen, sie konnten sich zu Zünften zusammenschließen, erreichten eine höhere soziale Stellung. Sie waren Bader die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den studierten Ärzten leisten konnten. Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts lag fast die gesamte medizinische Versorgung der niederösterreichischen Bevölkerung in den Händen der Bader. Nur innere Krankheiten durften sie nicht behandeln, dafür waren die wenigen Doktoren der Medizin zuständig.

Sie waren wichtige Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft, weil diese die Behandlung von Verletzungen und offenen Wunden sowie chirurgische Eingriffe scheuten. Vor allem in ländlichen Gebieten war die medizinische Versorgung durch studierte Ärzte noch nicht möglich. Die an Hochschulen ausgebildeten Wundärzte waren von den handwerklichen Berufen wie Badern und Barbieren getrennt. Bader sind historische Vorläufer des Wundarztes, des heutigen Chirurgen.

Der Bader wurde 1775 durch den Beruf des „Chirurg“ oder „Wundarzt“ ersetzt und erforderte eine handwerksmäßige Ausbildung an einer Universität. Nach der Einführung des Doktorates der gesamten Heilkunde im Jahre 1875 verschwand die Bezeichnung Bader.


Quelle:
Franz Wolf – Im Wandel der Zeiten

GeschichteWiki Wien
habsburger.net