Jagd


In alten Zeiten hatte jeder das Recht Wild zu fangen oder zu erlegen und sich anzueignen. Der Adel zog die Bejagung des Hochwildes immer mehr an sich und überließ der Bevölkerung die Bejagung des Niederwildes. Um 1500 schloss Kaiser Maximilian I. jedoch die Untertanen vom Jagdrecht gänzlich aus. Dieses Verbot blieb bis zum Jahr 1848 bestehen. Die Jagdhoheit in Schöngrabern besaß der jeweilige Herrschaftsbesitzer von Guntersdorf. Als sich der Adel 1803 die Robot ablösen ließ, wurde die Jagdrobot aufrechterhalten. „Zur Jagdrobot müssen sich die Hauer zum Treiben des Wildes gebrauchen lassen. Die Bauern müssen die nötigen Fuhren verrichten“. Nach Beendigung der Untertänigkeit wurde erstmals im August 1849 die Jagd in unserer Gemeinde an die örtlichen Bauern verpachtet. 1930 verpachtete der Jagdausschuss die Jagd an einen Wiener Baumeister, was zu Unstimmigkeiten in der Gemeinde führte.

1945 war Waffenbesitz anfangs strengstens verboten und unter Strafe gestellt. Nur aufgrund eines Beschluss des Alliierten Rats, dem gemäß man zwischen Jagdwaffen mit glattem und gezogenem Lauf unterschied, wurde es möglich, dass bereits 1946 „befugte Jagdausübende und Berufsjäger“ die Jagd wieder aufnehmen durften, dies allerdings nur mit Gewehren mit glatten Läufen (Schrot).

Am 30. Jänner 1947 wurde vom NÖ Landtag das NÖ Jagdgesetz verabschiedet und die örtlichen Bauern waren wieder die Pächter der Jagd.


Quelle:
Franz Wolf – Im Wandel der Zeiten